1.1 Ihr Vertragspartner für alle Stromlieferungen ist die NEO Energy GmbH, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur (nachfolgend „NEO Energy“).
1.2 Sämtliche Stromlieferungen von NEO Energy erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote auf unserer Homepage erfolgen unverbindlich.
2.2 Der Kunde kann auf unserer Homepage durch Absendung des vollständig ausgefüllten Angebotsformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrags abgeben. NEO Energy sendet dem Kunden daraufhin unverzüglich eine automatische Bestätigung des Eingangs des Angebotsformulars per E-Mail. Eine ausführliche Eingangsbestätigung folgt binnen zwei Werktagen per E-Mail. Diese Bestätigungen stellen keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentieren lediglich, dass das Angebot des Kunden bei NEO Energy eingegangen ist. Anschließend prüft NEO Energy das Angebot des Kunden. NEO Energy ist berechtigt, das Angebot des Kunden abzulehnen.
2.3 Der Stromliefervertrag kommt zustande, indem NEO Energy dem Kunden in einer weiteren E-Mail sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Lieferbeginn-Datum mitteilt. Vertragsbeginn und Lieferbeginn können voneinander abweichen. Voraussetzung für das Zustandekommen des Stromliefervertrags und den Beginn der Belieferung ist, dass NEO Energy die Bestätigung der Kündigung des bisherigen Stromliefervertrags von dem Vorlieferanten sowie die Bestätigung des Netznutzungsbeginns des Netzbetreibers vorliegen.
2.4 Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel; in der Regel kann eine Belieferung binnen 3 Wochen ab Eingang des vollständig und zutreffend ausgefüllten Angebotsformulars des Kunden beginnen. Gibt der Kunde einen Einzugs- oder einen Wunschtermin an, beginnt die Lieferung frühestens zu dem von dem Kunden angegebenen Termin.
2.5 NEO Energy beliefert den Kunden nur unter der Voraussetzung, dass der Gesamtkundenverbrauch 100.000 kWh pro Jahr nicht erreicht.
2.6 NEO Energy beliefert den Kunden des Weiteren nur unter der Voraussetzung, dass der mögliche Lieferbeginn maximal 12 Monate nach Vertragsschluss liegt, die Belieferung ausschließlich über inländische Netze erfolgt, der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen zulässt und der Kunde ausschließlich Niederspannungszähler nutzt.
2.7 Erteilt der Kunde NEO Energy ein Angebot zur Stromlieferung, obwohl eine der in Ziff. 2.6 genannten Voraussetzungen nicht vorliegt, oder macht er im Angebotsformular unrichtige Angaben, ist NEO Energy berechtigt, dem Kunden die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere erhöhte Netznutzungsentgelte und Messpreise bei Doppeltarifzählern oder bei Nutzung eines Wandlers in Rechnung zu stellen.
2.8 NEO Energy speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die AGB mit der ausführlichen Eingangsbestätigung per E-Mail zu.
3. Kommunikation
3.1 Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über die vom Kunden angegebene E-Mail. Rechnungen und sämtliche sonstigen Mitteilungen zur Durchführung des Stromliefervertrags werden dem Kunden ausschließlich per E-Mail zugesendet. Auf Wunsch des Kunden wird NEO Energy dem Kunden Rechnungen und sonstige Mitteilungen per Post zusenden. Wird ein solcher Wunsch geäußert, versendet NEO Energy ein Mal jährlich eine Rechnung unentgeltlich per Post. Die Kosten für den postalischen Versand der weiteren Rechnungen und sonstigen Mitteilungen wird NEO Energy dem Kunden in Rechnung stellen, sofern der Vertrag des Kunden mit NEO Energy auf elektronischem Weg über das Internet geschlossen wurde; sie betragen auf den uns entstehenden Kosten beruhend 5,00 Euro pro Vertragsjahr, im Fall einer kürzeren Vertragslaufzeit anteilig 5,00 Euro /. 12 (= 0,42 Euro) je Vertragsmonat. NEO Energy steht der Nachweis eines höheren Schadens unter Anrechnung der Pauschale, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Änderungen seiner E-Mail Adresse hat der Kunde NEO Energy unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Aktuelle Informationen über geltende Tarife, Wartungsentgelte und gebündelte Produkte oder Leistungen erhält der Kunde jederzeit unter www.neo-energy.com.
4. Gegenstand des Vertrags
4.1 Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart an den Kunden geliefert wird, ergibt sich aus den technischen Gegebenheiten des Netzanschlusses und der Beschaffenheit der Anlage des Kunden. Die Strombelieferung erfolgt allein zum Zwecke des Letztverbrauchs durch Verbraucher im Sinne des §13 BGB.
4.2 Die Nutzung unseres Stroms als Heizstrom ist nicht gestattet.
5. Umfang der Stromlieferung
5.1 NEO Energy ist für die Dauer des Stromliefervertrags verpflichtet, den Strombedarf des Kunden zu den Bedingungen des Stromliefervertrages sowie dieser AGB zu decken. Dies gilt nicht,
5.1.1 soweit der Kunde eine jährliche Abnahmemenge von 100.000 kWh erreicht,
5.1.2soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung des Kunden unterbrochen hat, oder
5.1.3soweit und solange NEO Energy an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Strom entweder durch höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, die NEO Energy nicht zu vertreten hat und deren Beseitigung NEO Energy nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
In diesen Fällen ist NEO Energy verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren sowie etwaig bereits zuviel gezahlte Beträge zurück zu erstatten.
5.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung, soweit es sich um die Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, ist NEO Energy von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von NEO Energy nach Ziffer 14 beruht. NEO Energy wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie NEO Energy bekannt sind oder von NEO Energy in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Etwaig zuviel gezahlte Beträge sind dem Kunden zu erstatten.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Verträge können ohne und mit fester Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen werden. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
NEO Energy ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats in Textform zu kündigen, wenn eine der in Ziff. 2.5 und / oder 2.6 genannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt ist.
6.2 Im Falle eines Umzugs ist der Kunde verpflichtet, NEO Energy seine neue Anschrift oder eine Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer spätestens zwei Wochen vor dem Umzug in Textform mitzuteilen. Der Stromliefervertrag wird an der neuen Lieferadresse zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Ist die Belieferung durch NEO Energy an der neuen Lieferadresse nicht möglich, wird NEO Energy den Kunden hierüber in Textform informieren. In diesem Fall können sowohl NEO Energy als auch der Kunde den Stromliefervertrag außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen in Textform kündigen.
6.3 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund nach Maßgabe des § 314 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform gekündigt werden. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte.
6.4 NEO Energy ist berechtigt, in den Fällen der Ziff. 14.1 das Vertragsverhältnis fristlos in Textform zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechungen der Stromlieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gem. Ziff. 14.2 ist NEO Energy zur fristlosen Kündigung des Vertrages in Textform berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziff. 14.2 Sätze 2 bis 6 gelten entsprechend.
6.5 NEO Energy wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen. NEO Energy stellt hiermit ausdrücklich klar, dass im Falle der Kündigung des Stromliefervertrags, insbesondere wegen Wechsels des Lieferanten, von NEO Energy keine gesonderten Entgelte verlangt werden.
6.6 Kündigungen bedürfen der Textform. NEO Energy bestätigt eine Kündigung unter Angabe des Vertragsendes in Textform innerhalb einer Woche nach Zugang. Endabrechnungen werden dem Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende bereitgestellt; hat der Kunde eine monatliche Abrechnung gewählt, erfolgt die Breitstellung davon abweichend innerhalb von drei Wochen nach Lieferende.
6.7 Kündigt NEO Energy den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, findet § 628 BGB entsprechend Anwendung.
7. Preise, Volle Preisgarantie, Eingeschränkte Preisgarantie
7.1 Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Gesamtpreis enthält den Energiepreis, die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, die Kosten für Messstellenbetrieb von Eintarifzählern/Einrichtungszählern und Messung sowie für die Abrechnung, das an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgaben sowie die Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG-Umlage) und der Stromnetzentgeltverordnung (Umlage nach § 19 StromNEV), die Umlage nach § 17 f EnWG (sog. Offshore-Umlage), die Umlage nach § 13 Abs. 4b EnWG und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten sowie die Aufwände von NEO Energy für Beschaffung und Vertrieb. Nutzt der Kunde keinen Eintarifzähler/Einrichtungszähler, können höhere Kosten anfallen, die NEO Energy erst mit der Abrechnung vom Messstellenbetreiber mitgeteilt werden. NEO Energy ist berechtigt, dem Kunden diese Kosten ohne Aufschlag weiterzuberechnen; sie werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Der Kunde erhält Informationen über die Kosten für den von ihm genutzten Zähler bei seinem Messstellenbetreiber, was oftmals der örtliche Netzbetreiber ist.
7.2 Bei Verträgen mit einer vollen Preisgarantie sind Preisänderungen nach Ziff. 8 für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen; dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preisermäßigungen nach Ziff. 8.
7.3 Bei Verträgen mit einer eingeschränkten Preisgarantie erfolgen Preisänderungen für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit nur in folgendem Umfang: Eingeschränkte Preisgarantie bedeutet, dass von der Preisgarantie Steuern (derzeit Umsatzsteuer und Stromsteuer) und energiewirtschaftliche Umlagen (derzeit EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Umlage nach § 19 StromNEV, Umlage nach § 17 f EnWG (sog. Offshore-Umlage), Umlage nach § 13 Abs. 4b EnWG und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten) ausgenommen sind. Bei Vereinbarung einer eingeschränkten Preisgarantie ist NEO Energy nach nachfolgender Ziff. 8 nur berechtigt, den Strompreis bei Änderungen von Steuern, Abgaben, energiewirtschaftlichen Umlagen oder vergleichbaren staatlich veranlassten Belastungen anzupassen. Dies gilt entsprechend, falls nach Vertragsschluss die Belieferung mit oder Verteilung von elektrischer Energie mit zusätzlichen Steuern, Abgaben oder energiewirtschaftlichen Umlagen oder vergleichbaren staatlich veranlassten Belastungen belegt wird. Darüber hinaus finden bei einer eingeschränkten Preisgarantie keine Preisanpassungen statt.
7.4 Wartungsdienste bietet NEO Energy nicht an.
8. Preisänderungen
8.1 Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann NEO Energy hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen.
8.2 Ziffer 8.1 gilt entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Ziffer 8.1 weitergegebenen Steuer oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist NEO Energy zu einer Weitergabe verpflichtet.
8.3 Die Ziffern 8.1 und 8.2 gelten entsprechend, falls auf die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss eine hoheitlich auferlegte, allgemein verbindliche Belastung (d.h. keine Bußgelder o.Ä.) entfällt, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat (wie derzeit die in Ziff. 7.3 geregelten energiewirtschaftlichen Umlagen).
8.4 NEO Energy wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von Strom oder die Nutzung des Verteilernetzes erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. durch die Einführung von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen, Änderungen der Belastungen nach dem EEG oder KWKG sowie sonstiger energiewirtschaftlicher Umlagen). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z. B. den Strombezugskosten, sind vom Lieferanten die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. NEO Energy wird bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
8.5 Änderungen der Preise nach Ziff. 8.1 bis 8.4 sind nur zum Monatsersten möglich. NEO Energy wird dem Kunden die Änderungen spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen; davon abweichend werden Kostensenkungen nach Ziff. 8.1-8.3 sofort wirksam. Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird NEO Energy den Kunden in der Preisänderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
9. Zutrittsrecht
Der Kunde ist verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von NEO Energy, des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters (im Folgenden insgesamt „Messstellenbetreiber“) Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, zur Ablesung der Messeinrichtungen oder nach Maßgabe von Ziff. 14 zur Unterbrechung der Belieferung erforderlich ist. Dabei wird NEO Energy den Kunden mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin durch einen Aushang an oder im Haus oder eine Mitteilung an den Kunden informieren, in den Fällen der Ziff. 14 davon abweichend mindestens drei Werktage im Voraus. Dabei ist mindestens ein Ersatztermin anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen beim Betretungstermin zugänglich sind.
10. Ablesung der Messeinrichtung
10.1 NEO Energy ist berechtigt, für die Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die NEO Energy vom Messstellenbetreiber erhalten hat. NEO Energy erbringt keine Leistungen des Messstellenbetriebs.
10.2 NEO Energy kann den Zählerstand selbst ablesen oder durch den Messstellenbetreiber ablesen lassen oder verlangen, dass dieser vom Kunden abgelesen wird, wenn dies zum Zwecke der Abrechnung oder anlässlich eines Lieferantenwechsels erfolgt oder ein berechtigtes Interesse von NEO Energy an einer Überprüfung der Ablesung besteht. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. NEO Energy ist in diesen Fällen berechtigt, ein gesondertes Entgelt für die Ablesung zu verlangen; dies gilt nicht, wenn der Widerspruch berechtigt ist.
10.3 Ist der Zutritt zur Messeinrichtung nicht möglich, kann NEO Energy den Verbrauch des Kunden auf Grundlage der letzten Ablesung unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Ist der Kunde ein Neukunde, erfolgt die Schätzung nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Selbstablesung trotz vorheriger Aufforderung durch NEO Energy nicht oder verspätet vornimmt, obwohl er zur Selbstablesung nach Ziff. 10.2 verpflichtet ist.
11. Messeinrichtung/Berechnungsfehler
11.1 NEO Energy ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Prüfung trägt NEO Energy, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Ist dies nicht der Fall, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung. Stellt der Kunde einen Antrag auf Nachprüfung nicht bei NEO Energy selbst, ist er verpflichtet, NEO Energy zugleich mit der Antragstellung zu informieren.
11.2 Ergibt die Nachprüfung der Messeinrichtung ein Überschreiten der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt, erstattet NEO Energy dem Kunden den Betrag, den der Kunde zu viel gezahlt hat; ein etwaiger Fehlbetrag ist vom Kunden nachzuentrichten. Ist das Ausmaß des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung dies nicht an, ermittelt NEO Energy den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung durch eine Schätzung. Die Schätzung für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung erfolgt aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs. Die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung gilt Folgendes: Grundlage für die Nachberechnung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch.
11.3 Ansprüche nach Ziff. 11.2 beschränken sich auf den letzten Ablesezeitraum vor Feststellung des Fehlers, es sei denn, die Auswirkungen des Fehlers können über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall sind die Ansprüche auf längstens drei Jahre beschränkt.
11.4 Sollten der Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistungen nicht durch den Netzbetreiber, sondern durch Dritte durchgeführt werden, erfolgt eine Gutschrift in Höhe des bisher veranschlagten Entgeltes für die erforderliche Messaufgabe zum Energieprodukt.
12. Abrechnung/Zahlungsbedingungen
12.1 Die Rechnungstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres bis spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Das Rechnungsjahr wird von NEO Energy festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum 12 Monate nicht wesentlich überschreiten darf. Während des Abrechnungsjahres kann NEO Energy Abschlagszahlungen vom Kunden verlangen. Diese Abschlagszahlungen bestimmt NEO Energy nach dem Verbrauch des Kunden im zuletzt abgerechneten Zeitraum bzw. nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und den allgemeinen Erfahrungswerten nach billigem Ermessen. NEO Energy wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird NEO Energy dies angemessen berücksichtigen. NEO Energy stellt dem Kunden Abrechnungsinformationen mindestens alle sechs Monate oder auf Verlangen alle drei Monate zu Verfügung; erfolgt beim Kunden eine Fernübermittlung von Verbrauchsdaten, stellt NEO Energy monatliche Abrechnungsinformationen zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden stellt NEO Energy ergänzende verfügbare Informationen zur Verbrauchshistorie der letzten drei Jahre zur Verfügung.
12.2 Ändern sich die Preise, können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem vom Hundertsatz der Preisanpassung entsprechenden Betrag angepasst werden.
12.3 Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den von NEO Energy angegebenen Terminen fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen für das Folgejahr werden dem Kunden in der Jahresabrechnung mitgeteilt.
12.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass die Abschlagszahlungen zu hoch waren, wird NEO Energy den übersteigenden Betrag unverzüglich erstatten, spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Nach Beendigung des Stromliefervertrags wird NEO Energy zu viel gezahlte Abschlagszahlungen unverzüglich erstatten.
12.5 Bezüglich der Zahlungsweise kann der Kunde zwischen Überweisung und der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wählen.
12.6 Abweichend von Ziff. 12.1 kann die Rechnungsstellung auf Wunsch des Kunden monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich durch Zwischenrechnungen erfolgen. Im Fall einer monatlichen Rechnungsstellung stellt NEO Energy dem Kunden die Rechnungen jeweils binnen drei Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bereit.
12.7 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, wenn
12.7.1die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder;
12.7.2der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum und zudem aus abgelesenen Zählerständen resultiert und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt, solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.
§ 315 BGB bleibt hiervon unberührt. Etwaige Rückforderungsansprüche des Kunden bleiben hiervon ebenfalls unberührt.
12.8 Der Kunde kann gegen Ansprüche von NEO Energy nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
13. Verzug des Kunden/Rücklastschrift
13.1 Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, für jede Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,50 Euro zu zahlen. NEO Energy steht der Nachweis eines höheren Schadens unter Anrechnung der Pauschale, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
13.2 Erteilt der Kunde NEO Energy ein SEPA-Lastschriftmandat und ist das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt, ist der Kunde verpflichtet, NEO Energy die NEO Energy für eine Rücklastschrift entstehenden Gebühren zu erstatten.
14. Unterbrechungen der Versorgung
14.1 NEO Energy ist berechtigt in Ausnahmefällen, die Belieferung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde einer vertraglichen Bestimmung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern (Stromdiebstahl).
14.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist NEO Energy berechtigt, die Belieferung 4 Wochen nach Ankündigung und Mitteilung von Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbrechung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. NEO Energy kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung ankündigen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzug darf NEO Energy eine Unterbrechung unter den genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe dieses Betrages bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung von NEO Energy mit dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung resultieren.
14.3 Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung wird dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt.
14.4 NEO Energy hat die Belieferung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind, wenn der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschale muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt ein Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder geringer als die Pauschale entstanden ist.
15. Haftung
15.1 Bei Versorgungsstörungen gem. Ziff. 5.2 haftet NEO Energy nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Ziff. 5.2 kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt NEO Energy dem Kunden auf Anfrage gerne mit.
15.2 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen in Ziff. 15.3 haftet NEO Energy auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet NEO Energy auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist die Schadenersatzhaftung von NEO Energy auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
15.3 Von den in Ziff. 15.2 geregelten Haftungsausschlüssen und Beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen sowie, soweit NEO Energy einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Energie übernommen hat.
16. Änderungen der AGB
16.1 NEO Energy behält sich das Recht vor in angemessener Weise Änderungen an diesen AGB vorzunehmen, um beispielsweise Änderungen unserer Dienste zur berücksichtigen, oder aus rechtlichen, regulatorischen oder Sicherheitsgründen. Ändert NEO Energy ihre AGB, wird NEO Energy dem Kunden die Änderung der AGB in Textform rechtzeitig anbieten. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Kunde sie nicht binnen sechs Wochen nach dem Angebot in Textform abgelehnt hat. Dies gilt bei Vereinbarung einer vollen oder eingeschränkten Preisgarantie nicht für Änderungen von Ziff. 7.2 oder Ziff. 7.3 zulasten des Kunden. Die so vereinbarte neue Fassung der AGB wird Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung, wenn der Kunde ihr nicht rechtzeitig widersprochen hat. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ablehnung durch den Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe abgesandt worden ist. NEO Energy wird den Kunden bei seinem Angebot auf diese Folgen gesondert hinweisen. Über Änderungen der Nutzungsbedingungen, die diese in essentiellen Bestandteilen betreffen und so wesentlich sind, dass ein bloßes Widerspruchsrecht die Kundeninteressen nicht hinreichend schützte, informieren wir rechtzeitig und bitten um Zustimmung. Änderungen sind ausschließlich für die Zukunft wirksam.
16.2 Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform kündigen, wenn NEO Energy die Vertragsbedingungen ändert.
17. Datenschutz
17.1 Die zur Durchführung des Energieliefervertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden von NEO Energy als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, z. B. mit dem Netzbetreiber, externen Dienstleistern oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
17.2 NEO Energy erteilt dem Kunden auf Anfrage unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
17.3 Die Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten kann der Kunde den online unter
www.neo-enegy.com abrufbaren Datenschutzerklärung entnehmen. Im Falle eines Widerspruchs gehen diese AGB den Regelungen der Datenschutzerklärung vor.
18. Schlussbestimmungen
18.1 NEO Energy darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
18.2 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des anderen Teils auf einen Dritten übertragen werden. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen von NEO Energy im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist.
18.3 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Informationspflichten
Energieeffizienz: Wir verweisen zum Thema Energieeffizienz gem. der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) auf die dort erhältlichen weiterführenden Informationen sowie die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.
Weitere Energieeffizienzinformationen gem. § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der deutschen Energieagentur unter www.dena.de sowie unter www.stromeffizienz.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände unter www.vzbv.de sowie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Stromlieferung können Sie an unseren Kundenservice richten. Sie erreichen den Kundenservice via E-Mail unter
info@neo-energy.com oder per Telefon unter +49 (0) 72195883176.
Zusätzliche Informationen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur: Für Informationen über Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren können Sie sich an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de wenden.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link Aufgerufen werden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Beilegung von Streitigkeiten
NEO Energy ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. verpflichtet. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. NEO Energy wird an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen.
Anschrift: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0,
www.schlichtungsstelle-energie.de,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
NEO Energy GmbH
Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur
Tel: 040 537 99 55 88
E-Mail: info@neo-energy.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an PVS Fulfillment Service GmbH,
cadooz GmbH (147), Boschstr. 2, 68753 Waghäusel zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Hinweis: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, betrifft dies den Vertrag im Ganzen. Beinhaltet der Vertrag z.B. auch eine Lieferung von Strom, dann wird auch diese vom Widerruf erfasst. Ist auch eine Lieferung von Strom vom Vertrag umfasst, kann der Vertrag auch nach den Bedingungen widerrufen werden, welche für die Lieferung von Strom gelten.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An NEO Energy GmbH, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur
Email info@neo-energy.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________
_________________________________________________
__________________________________________________
Datum/Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
NEO Energy Energy GmbH
Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur
Tel: 040 537 99 55 88
E-Mail: info@neo-energy.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, betrifft dies den Vertrag im Ganzen. Beinhaltet der Vertrag z.B. auch eine Warenlieferung, dann wird auch diese vom Widerruf erfasst. Ist auch eine Warenlieferung vom Vertrag umfasst, kann der Vertrag auch nach den Bedingungen widerrufen werden, welche für die Warenlieferung gelten.
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Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr erreichbar.
Unser Team hilft dir gerne weiter. Übermittle uns dazu deine Nachricht über das untenstehende Feld und wir werden uns schnellstmöglich per E-Mail zurückmelden.
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